Wer sich im Netz über einen Schwangerschaftsabbruch informieren will, findet nur schwer eine neutrale Anlaufstelle. Hier erhalten Sie eine seriöse Beratung und Hilfe.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet es Ärztinnen und Ärzten, in der Öffentlichkeit über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Paragraf steht zunehmend in der Kritik.