Hilfe finden
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den gesetzlichen Auftrag, eine Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen zu veröffentlichen, die mitgeteilt haben, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
Adresse in Wohnungsnähe:
Die Bundesärztekammer erhebt diese Daten und aktualisiert diese Adressliste monatlich.
Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig, daher ist sie nicht vollständig.
Beratungsschein:
Eine wichtige Voraussetzung ist der Beratungsschein, der bestätigt, dass du an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen haben. Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens drei Tage vor einem geplanten Schwangerschaftsabbruch stattfinden.
Die Beratungsstellen-Datenbank der BZgA umfasst mit mehr als 1500 Einträgen fast alle deutschen Schwangerschaftsberatungsstellen. So kannst du gezielt nach Angeboten in deiner Nähe suchen.