Kosten und Dokumente
Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregelung tragen Frauen die Kosten für den Eingriff in der Regel selbst. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für die ärztliche Beratung, notwendige Vor- und Nachuntersuchungen und eventuell erforderliche Nachbehandlungen.
Höhe der Kosten:
- Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch liegen zwischen 300 und 700 Euro.
- Der medikamentöse Abbruch ist in der Regel kostengünstiger, da keine Narkose erforderlich ist.
- Es wird empfohlen, die genauen Kosten vorab bei der durchführenden Praxis oder Klinik zu erfragen.
Finanzielle Hilfe bei geringem Einkommen:
Frauen haben Anspruch auf Kostenübernahme, wenn:
- Ihr verfügbares persönliches Einkommen 1.446 Euro im Monat nicht übersteigt (gültig bis Juni 2025)
- Sie kein kurzfristig verwertbares Vermögen haben
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Um 343 Euro für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind
- Um bis zu 424 Euro, wenn die Unterkunftskosten 424 Euro übersteigen
Weitere Anspruchsberechtigte:
- Bezieherinnen von Sozialleistungen
- Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Frauen in Einrichtungen, deren Kosten von der Sozial- oder Jugendhilfe getragen werden
Beantragung der finanziellen Hilfe:
- Der Antrag ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen:
- Bei der eigenen Krankenkasse, falls gesetzlich versichert
- Bei einer wählbaren gesetzlichen Krankenkasse am Wohn- oder Aufenthaltsort, falls nicht gesetzlich versichert
- Erforderlich sind Nachweise über die Einkommenssituation
- Die Gründe für den Abbruch müssen nicht genannt werden
- Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung über die Kostenübernahme aus
Wichtig:
- Der Antrag muss vor dem Schwangerschaftsabbruch gestellt werden
- Rückwirkend werden keine Kosten übernommen
- Die Bescheinigung über die Kostenübernahme muss der durchführenden Einrichtung vorgelegt werden.
Dokumente am Tag des Abbruchs:
- Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB
- Blutgruppennachweis
- Versichertenkarte
- Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
- Überweisungsschein
Quellen und weitere Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2024). Regelungen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs.