Kosten und Dokumente

Bei einer Abtreibung nach der Beratungsregelung tragen Frauen die Kosten für den Eingriff in der Regel selbst. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für die ärztliche Beratung, notwendige Vor- und Nachuntersuchungen und eventuell erforderliche Nachbehandlungen.

Höhe der Kosten:

  • Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch liegen zwischen 300 und 700 Euro.
  • Der medikamentöse Abbruch ist in der Regel kostengünstiger, da keine Narkose erforderlich ist.
  • Es wird empfohlen, die genauen Kosten vorab bei der durchführenden Praxis oder Klinik zu erfragen.

Finanzielle Hilfe bei geringem Einkommen:

Frauen haben Anspruch auf Kostenübernahme, wenn:

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

Weitere Anspruchsberechtigte:

Beantragung der finanziellen Hilfe:

Wichtig:

  • Der Antrag muss vor dem Schwangerschaftsabbruch gestellt werden
  • Rückwirkend werden keine Kosten übernommen
  • Die Bescheinigung über die Kostenübernahme muss der durchführenden Einrichtung vorgelegt werden.

Dokumente am Tag des Abbruchs:


Quellen und weitere Informationen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2024). Regelungen zur Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs.