Gesetzeslage

In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei (§ 218–219b StGB).

Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB):

Der häufigste Fall eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Seit der Befruchtung dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein
  • Du hast die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemacht und die entsprechende Beratungsbescheinigung erhalten. Eine Liste der Beratungsstellen findet man auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Link
  • Der Abbruch erfolgt frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung
  • Der Abbruch wird von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt

Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB):

Ein Schwangerschaftsabbruch ist außerdem nicht strafbar, wenn:

Bei dieser Indikation gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Kriminologische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB):

Ein weiterer Fall des straffreien Schwangerschaftsabbruchs liegt vor, wenn:

Wichtig:

  • Ärzte sind nicht verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. 
  • Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen in der Regel selbst getragen werden. Bei geringem Einkommen können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden (Infos).
  • Bei medizinischer und kriminologischer Indikation werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. 

Quellen und weitere Informationen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2024). Schwangerschaftsberatung § 218.